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Wohnungskündigung: Eigenbedarf vs. Härtefall

Eigenbedarfskündigungen von Vermietern hat der Bundesgerichtshof mit aktuellen Urteilen weiter erleichtert. Demnach können sich Mieter nicht allein wegen eines bestimmten (hohen) Alters oder einer bestimmten (langen) Mietdauer erfolgreich auf die gesetzliche Härtefallklausel berufen. Laut BGH wirken sich Faktoren wie Alter und lange Mietdauer mit einer damit einhergehenden Verwurzelung im bisherigen Umfeld je nach Persönlichkeit und körperlicher sowie psychischer Verfassung des Mieters unterschiedlich stark aus. Darum müssten weitere Feststellungen zu den Folgen eines Wohnungswechsels erfolgen, bevor ein Härtefall angenommen wird. Im Zweifel ist ein Sachverständiger hinzuzuziehen, der die Auswirkung des etwaigen Auszuges auf die psychische und physische Verfassung des Mieters zu prüfen hat. Mit seinem Urteil hat der BGH die berechtigten Eigentumsinteressen der Vermieter, herleitend aus Art. 14 GG, weiter gestärkt. (BGH, Urteile vom 22.05.2019; VIII ZR 180/18 und VIII ZR 167/17) In unserer Kanzlei berät Sie Herr Rechtsanwalt Sascha Zimmermann zu allen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Mietrecht
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