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Hartnäckigkeit zahlt sich aus

Erfreulich ist es, wenn man einem Mandanten zu seinem späten Recht verhelfen kann. So absolvierte unser Mandant in den Jahren 1970/71 in der DDR seinen Grundwehrdienst bei der Volkspolizei-Bereitschaft. Im Rahmen des Dienstes spielte er in einer der Volkspolizei angegliederten Sportgemeinschaft Handball. Beim Training erlitt er eine schwere Augenverletzung, in deren Folge die Sehkraft auf dem betroffenen Auge nur noch 5 Prozent betrug. Aufgrund dieser Sehschwäche musste sich unser Mandant beruflich umorientieren. Nach der Wende bemühte sich der Mandant dann erfolglos um eine Anerkennung des Unfalles als Arbeitsunfall und um eine entsprechende Entschädigung. 2015 kam er zu uns und bat um Prüfung, ob es nicht doch noch eine Möglichkeit der Entschädigung gäbe. Der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung wies die Ansprüche jedoch zurück. Er argumentierte, der Unfall sei verspätet mitgeteilt worden und sei zudem nicht im Rahmen des Wehrdienstes, sondern im privaten Vereinssport erfolgt.  Der Unfall sei daher nicht als Arbeitsunfall zu werten. Auch das Widerspruchsverfahren brachte keinen Erfolg. Daraufhin erhoben wir Klage beim Sozialgericht und bekamen nun Recht: Die Unfallversicherung räumte ein, dass die Frist nicht versäumt war und erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an. Unser Mandant bekommt daher von der Unfallversicherung jetzt eine Verletztenrente gezahlt – beinahe 50 Jahre nach dem Unfall. Es kann sich also lohnen, hartnäckig seine Ansprüche zu verfolgen.

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