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Absicherung durch Ehevertrag

Zugegeben – romantisch ist es nicht. Trotzdem sollte das Thema Ehevertrag für Paare kein Tabu sein. Denn sollte die Ehe wider Erwarten scheitern, können die finanziellen Folgen schwerwiegend sein. Gut, wenn man vorgesorgt hat und beide Partner abgesichert sind. Besonders für Unternehmer und Selbstständige sowie bei ungleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen ist ein Ehevertrag sinnvoll. Denn ohne Vertrag gründet ein Paar mit der Ehe laut Gesetz eine Zugewinngemeinschaft. So ist bei einer Scheidung das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen unter den Eheleuten aufzuteilen. Hat sich während der Ehe beispielsweise der Wert eines Betriebes deutlich erhöht, kann der Zugewinnausgleich den Unternehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Um dies zu vermeiden, kann mit einem Ehevertrag das Betriebsvermögen oder eine Immobilie aus dem Zugewinnausgleich herausgenommen werden. Oder die Eheleute vereinbaren die Gütertrennung. Ein Zugewinnausgleich findet dann nicht statt. Auch Regelungen zum Nachehelichen Unterhalt oder zum Versorgungsausgleich, also zum Ausgleich von Rentenansprüchen, können in einem Ehevertrag getroffen werden. Eine individuelle Beratung ist in jedem Fall unverzichtbar, denn stets sind auch steuerrechtliche und erbrechtliche Folgen zu beachten. Zudem darf keiner der Ehegatten übervorteilt werden, da sonst der Ehevertrag unwirksam wäre. Und auch wenn die Hochzeitsglocken schon geläutet haben, ist es für die Vorsorge nicht zu spät – Eheverträge können auch noch während der Ehe geschlossen werden.

Familienrecht
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