Skip to content

Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.

Gemäß § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorrang. Das gilt selbst dann, wenn sich die Pkw dort nur im Stop-and-go Modus fortbewegen, der Verkehr also nicht fließt. Laut Urteil des AG Essen vom 20.03.2017 gilt auch in diesem Fall nicht das Reißverschlussverfahren. Ordnet sich der auf die Autobahn auffahrende Pkw-Fahrer also in den zäh fließenden Verkehr ein und kommt es dabei zum Unfall, haftet er allein.

Mehr Lesen

Rettungsgasse bilden ist Pflicht!

Wer bei Unfällen keine Rettungsgasse bildet, strapaziert nicht nur sein eigenes Karma über (das verunfallte Fahrzeug, welches erreicht werden soll, könnte beim nächsten Mal Ihres sein), sondern riskiert seit Oktober 2017 auch erhebliche Geldbußen. Nach neuer Gesetzeslage droht ein Bußgeld von mindestens 200 €, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Ist auch noch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung Dritter damit verbunden, drohen gar bis zu 320 € sowie ein Fahrverbot für 1 Monat.…

Mehr Lesen

Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw

Als Wartepflichtiger hat man sich stets der gefahrlosen Fahrt auf die vorfahrtsberechtigte Straße zu versichern. Selbst wenn sich von links ein rechts blinkendes Fahrzeug nähert und dabei seine Geschwindigkeit reduziert. Der Wartepflichtige also vermuten könnte, der vorfahrtsberechtigte Pkw möchte in die Straße einbiegen, aus welcher der Wartepflichtige gerade kommt. Das Vorfahrtsrecht und die Wartepflicht entfallen nach ständiger Rechtsprechung nämlich auch dann nicht, wenn ein Vorfahrtsberechtigter durch missverständliches oder irreführendes Fahrverhalten einen (falschen) Vertrauenstatbestand…

Mehr Lesen

Dashcams vor Gericht

Zur Verwertbarkeit der Aufnahmen von Videokameras, die aus dem Pkw heraus das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, urteilen Gerichte höchst unterschiedlich. 2015 bejahte das AG Nienburg eine Verwertbarkeit im Strafverfahren wegen Nötigung. Hier fuhr der Sünder dicht auf, bevor der Bedrängte die Aufnahme zum Nachweis der Drängelei startete. Laut AG hätte (nur) deshalb das Geschädigteninteresse (Aufnahme zu Beweiszwecken) schwerer gewogen, als das Recht des Dränglers auf informationelle Selbstbestimmung. Dagegen lehnte das LG Heilbronn in 2015…

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen