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Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis. Vielmehr kann die sogar das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrrädern untersagt werden. Hat jüngst das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt. Das VG Ausgburg meint u.a. „Nimmt eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass sie künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.“ (Urteil vom 09.09.2019, Au 7 K 18.1240) Unser Tipp: Wer etwas tiefer ins Glas schaut, sollte sein Fahrrad stehen lassen oder nur schieben.

Verkehrsrecht
1. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
2. Dashcams vor Gericht
3. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
4. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
5. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
6. Vorsicht bei Fahrschulwagen
7. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
8. Unfall mit Falschparker
9. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
10. Handyverstoß
11. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
12. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
13. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
14. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
15. Ich bremse auch für Tiere…
16. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
17. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
18. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
19. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
20. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
21. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
22. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
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