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Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!

Schon bei der ersten Drogenfahrt mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Diese strenge Linie vertrat jüngst (auch) das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. (Beschluss vom 27.06.2018, Az.: 4 MB 45/18) Umstritten ist derzeit, wann es dem Pkw-Fahrer am Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme mangelt. Die meisten Verwaltungsgerichte ziehen die Grenze selbst beim Ersttäter bei 1,0 ng/ml, andere Gerichte erst bei 3,0 ng/ml THC im Blut. Das OVG Schleswig-Holstein vertritt die strenge Linie und hat sich auch nicht von der Linie der Grenzwertkommission vom September 2015 und des 56. Verkehrsgerichtstages vom Januar 2018 beeindrucken lassen. Diese hatten eine Heraufsetzung des maßgeblichen Grenzwertes auf 3,0 ng/ml empfohlen. Laut OVG entspräche es weiterhin dem Stand der Wissenschaft, dass bereits bei einem THC-Wert von 1,0 ng/ml die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht. Wir empfehlen: Wer gelegentlich einen Joint raucht, sollte nach dem Konsum mindestens 24 Stunden, ggf. auch mehrere Tage kein Fahrzeug führen. Feste Regeln gibt es nicht, da die Blutkonzentration von THC und dessen Abbauprodukten stark von der Konsumhäufigkeit- und Menge, sowie der körperlichen Verfasstheit abhängt. Wem der Führerschein lieb ist und wer die 500 Euro Bußgeld sowie die 2 Punkte für eine Drogenfahrt sparen möchte, dem sei empfohlen, auf Drogen zu verzichten. Erst Recht auf regelmäßigen Konsum oder harte Drogen, denn dann ist die Fahrerlaubnis in jedem Fall futsch.

Verkehrsrecht
1. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
2. Dashcams vor Gericht
3. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
4. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
5. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
6. Vorsicht bei Fahrschulwagen
7. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
8. Unfall mit Falschparker
9. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
10. Handyverstoß
11. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
12. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
13. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
14. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
15. Ich bremse auch für Tiere…
16. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
17. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
18. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
19. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
20. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
21. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
22. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
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