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Unfall mit Falschparker

Wer falsch parkt, haftet bei Unfällen mit. Jedenfalls, wenn ein anderer Pkw im Dunkeln mit dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug kollidiert. Urteilte jüngst das OLG Frankfurt am Main. Zwar treffe den fahrenden Pkw-Führer ein überwiegendes Verschulden. Doch wer gegen Parkregeln des ruhenden Verkehrs verstoße (§ 12 StVO oder entsprechende Verkehrszeichen), verhalte sich nicht wie ein Idealfahrer. Der Parksünder hafte dann in Höhe der einfachen Betriebsgefahr, also mit 25 %, wenn Dunkelheit herrschte und sein falsch geparktes Fahrzeug für den fließenden Verkehr eine Erschwerung bildete. (Urteil vom 15.03.2018 – 16 U 212/17) Anders kann der Fall liegen, wenn der Unfall am hellerlichten Tage passiert. Dann kann der verbotswidrig abgestellte Pkw regelmäßig wahrgenommen werden, so dass ausreichend aufmerksam fahrende Pkw-Führer die Möglichkeit haben, einen Zusammenstoß zu verhindern. In solchen Fällen bekommt der stehende Pkw i.d.R. vollen Schadenersatz. Letztlich entscheidet jedes Gericht im Einzelfall nach den konkreten Umständen.

Verkehrsrecht
1. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
2. Dashcams vor Gericht
3. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
4. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
5. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
6. Vorsicht bei Fahrschulwagen
7. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
8. Unfall mit Falschparker
9. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
10. Handyverstoß
11. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
12. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
13. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
14. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
15. Ich bremse auch für Tiere…
16. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
17. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
18. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
19. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
20. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
21. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
22. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
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