Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig…
Handyverstoß
Ein Handy zum Telefonieren zwischen Schulter und Ohr einklemmen stellt eine Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO dar. Ob nach alter oder neuer Gesetzeslage. Zum Einklemmen muss das Mobiltelefon vorher gehalten/aufgenommen sowie hinterher wieder abgelegt werden. Damit liegt eine verbotswidrige Nutzung vor. Entschied das AG Coesfeld (Urteil vom 06.02.2018, Az. 3b OWI-89 JS 2030/17-306/17) Nicht vergessen, seit Oktober letzten Jahres drohen dafür 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
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Handyverstoß