Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig…
Vorfahrt im/am Kreisverkehr
Bei Straßenerneuerung werden Kreuzungen heute gerne zu Kreisverkehren umgebaut, da die meist für flüssigeren Verkehr sorgen. Manche Autofahrer scheinen ohne Ampel aber nicht klarzukommen. Es kracht regelmäßig. Wer hat dann Schuld? Das kommt auf die Art des Kreisverkehrs an. „Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.“ (§ 8 Abs. 1a StVO) Bei den regionalen Kreiseln stehen die Schilder meist – also hat in der Regel der im Kreisel befindliche Verkehr Vorfahrt. Kommt es zum Unfall an der Einfahrt und war der Geschädigte unstrittig zuerst im Kreisel, hat der Einfahrende i.d.R allein Schuld (Anscheinsbeweis).
Anders ist es bei falscher, unvollständiger oder fehlender Beschilderung. Dieser „unechte Kreisverkehr“ ist rechtlich eine „Kreuzung“. Es gilt also rechts vor links! Pkw’s im Kreisverkehr müssen warten, wenn von rechts jemand kommt. Übrigens, im „echten Kreisverkehr“ muss zwingend rechtzeitig geblinkt werden, wenn man diesen verlassen will. Beim Einfahren ist Blinken dagegen sogar unzulässig. In jedem Kreisverkehr gilt das Rechtsfahrgebot. Schneiden nach links ist ebenso verboten, wie das Überfahren der Mittelinsel und das Halten auf der Spur. In Großstädten finden sich auch mehrspurige Kreisel. Wer dort von der inneren Spur kommt, muss den außen fahrenden Verkehr beachten. Der Außenfahrende hat immer Vorfahrt. Befinden sich Richtungspfeile auf der Fahrbahn, sind diese zwingend einzuhalten.
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Vorfahrt im/am Kreisverkehr
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Handyverstoß