Überspringen zu Hauptinhalt

Ich bremse auch für Tiere…

Getreu diesem Motto stieg ein Pkw-Fahrer gleich nach dem Anfahren an der Ampel wieder in die Eisen, weil auf der Fahrbahn vor ihm eine Taube saß. Der hinter ihm befindliche Pkw fuhr auf und wollte seinen Schaden ersetzt haben. Denn gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 StVO darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Das AG Dortmund lehnte das Begehren des Aufgefahrenen jedoch ab. Dieser habe seinen Schaden allein zu tragen. Gegen die StVO habe der Bremsende nicht verstoßen. Die Taube auf der Fahrbahn sei ein zwingender Grund zum Bremsen gewesen. Eine Vermeidung von Sachschäden am eigenen wie fremden Kraftfahrzeug habe keinen Vorrang vor dem Tierwohl. Auch bei Kleintieren wie der Taube könne nicht verlangt werden, dass dieses Tier überfahren werden muss. Dagegen sprächen das Tierschutzgesetz und Art. 20a Grundgesetz, der den Tierschutz als Staatszielbestimmung der Bundesrepublik normiert. (AG Dortmund, Urteil v. 10.07.18, 425 C 2383/18) Mit seinem Urteil steht das AG Dortmund eher alleine. Andere Gerichte erlauben starkes Abbremsen nur, wenn größere Tiere auf der Fahrbahn stehen, weil von der Kollision (nur) dann erhebliche Gefahren ausgehen. Bisher zogen Autofahrer, die für Kleintiere bremsten, eher den Kürzeren. So gibt es Urteile, die das starke Bremsen für Vögel, Wildenten, Eichhörnchen, Fuchs, Dackel und Hasen jeweils als verkehrswidrig ansahen. Letztlich kommt es auf den Einzelfall und die richterliche Würdigung an. Wir empfehlen: Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand zum Vordermann und fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit. Das erspart Ihnen böse Überraschungen oder lange Auseinandersetzungen.

Verkehrsrecht
1. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
2. Dashcams vor Gericht
3. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
4. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
5. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
6. Vorsicht bei Fahrschulwagen
7. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
8. Unfall mit Falschparker
9. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
10. Handyverstoß
11. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
12. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
13. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
14. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
15. Ich bremse auch für Tiere…
16. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
17. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
18. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
19. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
20. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
21. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
22. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
An den Anfang scrollen