Überspringen zu Hauptinhalt

Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…

Diese Ausrede nützt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nichts. Hat das OLG Köln entschieden, wie schon das OLG Hamm und andere Gerichte. Trotz eingeschaltetem Tempomat muss der Fahrer seine Geschwindigkeit kontrollieren und darauf achten, dass er Beschränkungen einhält. Technische Hilfsmittel entbinden den Fahrer nicht von seinen Kontroll- und Überwachungspflichten. (OLG Köln, Beschluss v. 07.06.2019, Az. III-1 RBs 213/19)

Verkehrsrecht
1. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
2. Dashcams vor Gericht
3. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
4. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
5. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
6. Vorsicht bei Fahrschulwagen
7. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
8. Unfall mit Falschparker
9. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
10. Handyverstoß
11. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
12. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
13. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
14. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
15. Ich bremse auch für Tiere…
16. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
17. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
18. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
19. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
20. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
21. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
22. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
An den Anfang scrollen