Die Helmpflicht auf Krafträdern (§ 21a Abs. 2 StVO) gilt auch bei Berufung auf religiöse Hinderungsgründe. Urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt und deshalb keinen Schutzhelm tragen kann,…
Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis. Vielmehr kann die sogar das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrrädern untersagt werden. Hat jüngst das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt. Das VG Ausgburg meint u.a. „Nimmt eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr als Fahrradfahrer am Straßenverkehr teil, so ergeben sich hieraus nicht nur Zweifel an ihrer Eignung, Kraftfahrzeuge zu lenken, sondern es besteht vielmehr auch Grund zu der Besorgnis, dass sie künftig erneut bereit sein könnte, in erheblich alkoholisiertem Zustand wiederum Fahrräder oder andere Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gelenkt werden dürfen, im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.“ (Urteil vom 09.09.2019, Au 7 K 18.1240) Unser Tipp: Wer etwas tiefer ins Glas schaut, sollte sein Fahrrad stehen lassen oder nur schieben.
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Handyverstoß
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Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …