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Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden

Knapp 12.000 EUR kostete einen Autofahrer die Bedienung des Infotainmentsystems eines gemieteten Mercedes Benz CLS 63 AMG – bei 200 km/h auf der Autobahn. Während er sich auf der linken Spur befand, rief er Informationen ab. Durch der Blickabwendung geriet das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Mittelleitplanke. Die Autovermietung forderte 50 % des Pkw-Schadens ein. Zwar war im Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart. Doch gleichzeitig…

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Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!

Denn gem. § 18 Abs. 3 StVO hat auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Laut OLG Hamm gilt das auch, wenn auf der Autobahn Stop-and-go-Verkehr herrscht. Der auf die Fahrbahn Auffahrende hat die Vorfahrt so lange zu beachten, wie auf dem Fahrstreifen ein Mindestmaß an Bewegung herrscht. Nur wenn der Verkehr steht, entfällt die Vorfahrt (der Stehenden). Dann kann sich der Auffahrende in Lücken einfädeln. Dabei hat er trotzdem…

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Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.

Gemäß § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorrang. Das gilt selbst dann, wenn sich die Pkw dort nur im Stop-and-go Modus fortbewegen, der Verkehr also nicht fließt. Laut Urteil des AG Essen vom 20.03.2017 gilt auch in diesem Fall nicht das Reißverschlussverfahren. Ordnet sich der auf die Autobahn auffahrende Pkw-Fahrer also in den zäh fließenden Verkehr ein und kommt es dabei zum Unfall, haftet er allein.

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