Das Betreten der Natur erfolgt in der Regel auf eigene Gefahr.
So knackig kann ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zusammengefasst werden. Eine Radfahrerin musste auf einem Waldweg plötzlich einem 20 x 20 cm großen wie tiefem Loch ausweichen, stürzte und verletzte sich dabei. Daraufhin verklagte sie den Waldeigentümer (das Land Hessen) auf Schmerzensgeld. Nachdem das erstbefasste Landgericht die Klage abwies, ging die verletzte Radfahrerin in Berufung. Diese zog sie nach dem hier zitierten Hinweisbeschluss des OLG zurück. Selbiges lehnte eine Haftung…