Bohrlöcher im Fenster zum Anbringen von Plissees..
… führen regelmäßig zum Streit mit dem Vermieter. Laut AG Witten muss der Mieter dem Vermieter in solchen Fällen Schadenersatz zahlen. Denn mit dem Anbohren ist eine Substanzverletzung verbunden. Anders, als das Setzen von Bohrlöchern in der Wand, gehört das Anbohren von Gegenständen (Fenstern) nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. (AG Witten, Urteil vom 12.04.2018, Az. 2 C 684/17)