Dashcams vor Gericht
Zur Verwertbarkeit der Aufnahmen von Videokameras, die aus dem Pkw heraus das Verkehrsgeschehen aufzeichnen, urteilen Gerichte höchst unterschiedlich. 2015 bejahte das AG Nienburg eine Verwertbarkeit im Strafverfahren wegen Nötigung. Hier fuhr der Sünder dicht auf, bevor der Bedrängte die Aufnahme zum Nachweis der Drängelei startete. Laut AG hätte (nur) deshalb das Geschädigteninteresse (Aufnahme zu Beweiszwecken) schwerer gewogen, als das Recht des Dränglers auf informationelle Selbstbestimmung. Dagegen lehnte das LG Heilbronn in 2015…