Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
Hat das VG Gelsenkirchen am 6.6.2018 festgestellt (Az. 7 L 2934/17). Ein Radfahrer wurde im Straßenverkehr mit frischem THC im Blut und einer Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille erwischt. Aufgrund des Cannabis-Alkohol-Mischkonsums entzog ihm die zuständige Behörde nicht nur den Führerschein (Pkw und andere fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge), sondern verbot ihm auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z.B. eines Fahrrads). Dagegen wehrte sich der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht. Unter Verweis auf die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hielt das…