Minderungserklärung bei Mangel der Kaufsache ist bindend
Wer wegen eines Mangels der Kaufsache die Minderung erklärt hat, kann wegen desselben Mangels später nicht den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen. Hat der Bundesgerichtshof am 09.Mai 2018 entschieden. (Az. VIII ZR 26/17) Im vorliegenden Fall hatte ein Käufer – nach entsprechender Fristsetzung – zunächst die Minderung des Kaufpreises erklärt. Später wollte er den Kaufvertrag dann doch lieber rückabwickeln. Während die Vorinstanzen dem Käufer im wesentlichen Recht gaben, stellte der BGH auf Wortlaut…