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Rettungsgasse bilden ist Pflicht!

Wer bei Unfällen keine Rettungsgasse bildet, strapaziert nicht nur sein eigenes Karma über (das verunfallte Fahrzeug, welches erreicht werden soll, könnte beim nächsten Mal Ihres sein), sondern riskiert seit Oktober 2017 auch erhebliche Geldbußen. Nach neuer Gesetzeslage droht ein Bußgeld von mindestens 200 €, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Ist auch noch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung Dritter damit verbunden, drohen gar bis zu 320 € sowie ein Fahrverbot für 1 Monat.…

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