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Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!

So lässt sich ein Urteil des Amtsgerichts Aachen zusammenfassen. Im vorliegenden Fall hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Regulierung telefonisch bereits zugesagt. Trotzdem hat sich der Geschädigte einen Rechtsanwalt genommen. Richtig so, sagt das AG. Den Anwalt muss die Haftpflicht bezahlen. Aufgrund der stets komplexer werdenden Rechtsprechung zu den verschieden Schadenpositionen, ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden Geschädigten ein schwierig gelagerter Schadensfall. Wenn derjenige nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf…

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