Vorsicht bei Fahrschulwagen
Getreu diesem Motto stieg ein Pkw-Fahrer gleich nach dem Anfahren an der Ampel wieder in die Eisen, weil auf der Fahrbahn vor ihm eine Taube saß. Der hinter ihm befindliche Pkw fuhr auf und wollte seinen Schaden ersetzt haben. Denn gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 StVO darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Das AG Dortmund lehnte das Begehren des Aufgefahrenen jedoch ab. Dieser habe seinen Schaden allein…