Vom Mieter, der bei Auszug eine beschädigte Wohnung hinterlässt…
…darf der Vermieter sofort Schadensersatz verlangen. Einer vorherigen Fristsetzung zur Schadensbeseitigung bedarf es nicht. Hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter Schadenersatz wegen Schimmelbefall in den Räumen, mangelnder Pflege der Badezimmerarmaturen, einem Lackschaden am Heizkörper sowie Mietausfall für fünf Monate Reparaturzeit verlangt. Der Mieter hielt entgegen, dass ihm der Vermieter keine Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt habe. Bei ausgebliebenen Schönheitsreparaturen muss der Vermieter nämlich i.d.R. eine Nachfrist setzen.…