Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
Schon bei der ersten Drogenfahrt mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml oder mehr, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Diese strenge Linie vertrat jüngst (auch) das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein. (Beschluss vom 27.06.2018, Az.: 4 MB 45/18) Umstritten ist derzeit, wann es dem Pkw-Fahrer am Trennungsvermögen zwischen Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme mangelt. Die meisten Verwaltungsgerichte ziehen die Grenze selbst beim Ersttäter bei 1,0 ng/ml, andere Gerichte erst bei 3,0 ng/ml THC im Blut. Das OVG Schleswig-Holstein vertritt…