Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
Als Wartepflichtiger hat man sich stets der gefahrlosen Fahrt auf die vorfahrtsberechtigte Straße zu versichern. Selbst wenn sich von links ein rechts blinkendes Fahrzeug nähert und dabei seine Geschwindigkeit reduziert. Der Wartepflichtige also vermuten könnte, der vorfahrtsberechtigte Pkw möchte in die Straße einbiegen, aus welcher der Wartepflichtige gerade kommt. Das Vorfahrtsrecht und die Wartepflicht entfallen nach ständiger Rechtsprechung nämlich auch dann nicht, wenn ein Vorfahrtsberechtigter durch missverständliches oder irreführendes Fahrverhalten einen (falschen) Vertrauenstatbestand…