Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig…
Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
Wer falsch parkt, haftet bei Unfällen mit. Jedenfalls, wenn ein anderer Pkw im Dunkeln mit dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug kollidiert. Urteilte jüngst das OLG Frankfurt am Main. Zwar treffe den fahrenden Pkw-Führer ein überwiegendes Verschulden. Doch wer gegen Parkregeln des ruhenden Verkehrs verstoße (§ 12 StVO oder entsprechende Verkehrszeichen), verhalte sich nicht wie ein Idealfahrer. Der Parksünder hafte dann in Höhe der einfachen Betriebsgefahr, also mit 25 %, wenn Dunkelheit herrschte und sein falsch geparktes Fahrzeug für den fließenden Verkehr eine Erschwerung bildete. (Urteil vom 15.03.2018 – 16 U 212/17) Anders kann der Fall liegen, wenn der Unfall am hellerlichten Tage passiert. Dann kann der verbotswidrig abgestellte Pkw regelmäßig wahrgenommen werden, so dass ausreichend aufmerksam fahrende Pkw-Führer die Möglichkeit haben, einen Zusammenstoß zu verhindern. In solchen Fällen bekommt der stehende Pkw i.d.R. vollen Schadenersatz. Letztlich entscheidet jedes Gericht im Einzelfall nach den konkreten Umständen.
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Handyverstoß