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Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger

Die Helmpflicht auf Krafträdern (§ 21a Abs. 2 StVO) gilt auch bei Berufung auf religiöse Hinderungsgründe. Urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Wer aus religiösen Gründen einen Turban trägt und deshalb keinen Schutzhelm tragen kann, hat nicht per se Anspruch auf eine Genehmigung einer Ausnahme von der Helmpflicht. Zwar kann die Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen eine Ausnahme von der Gurt- bzw. Helmpflicht genehmigen (§ 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO). Aber nur in besonderen Ausnahmesituationen,…

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Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis. Vielmehr kann die sogar das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge wie Fahrrädern untersagt werden. Hat jüngst das Verwaltungsgericht Augsburg festgestellt. Das VG Ausgburg meint u.a. „Nimmt eine Person mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr…

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