Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
Denn gem. § 18 Abs. 3 StVO hat auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Laut OLG Hamm gilt das auch, wenn auf der Autobahn Stop-and-go-Verkehr herrscht. Der auf die Fahrbahn Auffahrende hat die Vorfahrt so lange zu beachten, wie auf dem Fahrstreifen ein Mindestmaß an Bewegung herrscht. Nur wenn der Verkehr steht, entfällt die Vorfahrt (der Stehenden). Dann kann sich der Auffahrende in Lücken einfädeln. Dabei hat er trotzdem…