Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
Diese Ausrede nützt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nichts. Hat das OLG Köln entschieden, wie schon das OLG Hamm und andere Gerichte. Trotz eingeschaltetem Tempomat muss der Fahrer seine Geschwindigkeit kontrollieren und darauf achten, dass er Beschränkungen einhält. Technische Hilfsmittel entbinden den Fahrer nicht von seinen Kontroll- und Überwachungspflichten. (OLG Köln, Beschluss v. 07.06.2019, Az. III-1 RBs 213/19)