Wer seinen Vermieter beleidigt
…riskiert die Kündigung. Jüngst entschied das AG Düsseldorf, dass ein öffentlicher Beitrag des Mieters im sozialen Netzwerk für eine fristlose Kündigung reicht, wenn er seinen Vermieter dort als „HuSo“ bezeichnet. Entweder bedeute die Abkürzung das Wort „Hundesohn“ oder „Hurensohn“. Beides sei als Beleidigung bzw. als Absprechen der Menschenwürde anzusehen, was eine fristlose Kündigung rechtfertige. (Urteil v. 11.07.2019, Az. 27 C 346/18) Rechtsfolgen von Beschimpfungen hängen stark vom Einzelfall und den zuständigen Gerichten…