Skip to content

Wer seinen Vermieter beleidigt

…riskiert die Kündigung. Jüngst entschied das AG Düsseldorf, dass ein öffentlicher Beitrag des Mieters im sozialen Netzwerk für eine fristlose Kündigung reicht, wenn er seinen Vermieter dort als „HuSo“ bezeichnet. Entweder bedeute die Abkürzung das Wort „Hundesohn“ oder „Hurensohn“. Beides sei als Beleidigung bzw. als Absprechen der Menschenwürde anzusehen, was eine fristlose Kündigung rechtfertige. (Urteil v. 11.07.2019, Az. 27 C 346/18) Rechtsfolgen von Beschimpfungen hängen stark vom Einzelfall und den zuständigen Gerichten…

Mehr Lesen

Bohrlöcher im Fenster zum Anbringen von Plissees..

… führen regelmäßig zum Streit mit dem Vermieter. Laut AG Witten muss der Mieter dem Vermieter in solchen Fällen Schadenersatz zahlen. Denn mit dem Anbohren ist eine Substanzverletzung verbunden. Anders, als das Setzen von Bohrlöchern in der Wand, gehört das Anbohren von Gegenständen (Fenstern) nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. (AG Witten, Urteil vom 12.04.2018, Az. 2 C 684/17)

Mehr Lesen

Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…

Diese Ausrede nützt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen nichts. Hat das OLG Köln entschieden, wie schon das OLG Hamm und andere Gerichte. Trotz eingeschaltetem Tempomat muss der Fahrer seine Geschwindigkeit kontrollieren und darauf achten, dass er Beschränkungen einhält. Technische Hilfsmittel entbinden den Fahrer nicht von seinen Kontroll- und Überwachungspflichten. (OLG Köln, Beschluss v. 07.06.2019, Az. III-1 RBs 213/19)

Mehr Lesen
An den Anfang scrollen