Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig…
Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
So lässt sich ein Urteil des Amtsgerichts Aachen zusammenfassen. Im vorliegenden Fall hatte die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten die Regulierung telefonisch bereits zugesagt. Trotzdem hat sich der Geschädigte einen Rechtsanwalt genommen. Richtig so, sagt das AG. Den Anwalt muss die Haftpflicht bezahlen. Aufgrund der stets komplexer werdenden Rechtsprechung zu den verschieden Schadenpositionen, ist die Abwicklung eines Verkehrsunfallschadens für jeden Geschädigten ein schwierig gelagerter Schadensfall. Wenn derjenige nicht gerade über ausgeprägte Spezialkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrsunfallrechts verfügt. Eine Deckungszusage des Versicherers beziehe sich, laut Amtsgericht, nur auf die Haftung dem Grunde nach. Ungeklärt bleibt, in welcher Höhe der Geschädigte den Versicherer berechtigt in Anspruch nehmen kann. Und dafür, so das AG weiter, gebiete sich aus Sicht eines vernünftigen Unfallgeschädigten wegen der Komplexität von Unfallschäden dringend die Heranziehung eines Rechtsanwalts. (AG Aachen, Urteil vom 20.07.2018, Az. 113 C 31/18) Das Urteil deckt sich mit unseren Erfahrungen. Nur wenige Geschädigte kennen sämtliche Rechte und machen ihre berechtigten Ansprüche umfassend geltend. Deshalb stehen wir Ihnen unmittelbar nach einem Unfall an fundiert und spezialisiert zur Seite.
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Handyverstoß
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Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!