Skip to content

Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden

Knapp 12.000 EUR kostete einen Autofahrer die Bedienung des Infotainmentsystems eines gemieteten Mercedes Benz CLS 63 AMG – bei 200 km/h auf der Autobahn. Während er sich auf der linken Spur befand, rief er Informationen ab. Durch der Blickabwendung geriet das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Mittelleitplanke. Die Autovermietung forderte 50 % des Pkw-Schadens ein. Zwar war im Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart. Doch gleichzeitig war die Vermieterin gemäß den Allgemeinen Vermietbedingungen berechtigt, ihre Leistungspflicht zur Haftungsfreistellung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen, wenn der Schaden am Mietfahrzeug grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Durch die Bedienung des Infotainmentsystems bei 200 km/h handelte der Fahrer grob fahrlässig. Urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg in 2. Instanz. Laut OLG müssen Fahrer, welche die Richtgeschwindigkeit von 130 km/ überschreiten, in besonderer Weise die volle Konzentration auf das Führen des Fahrzeugs aufwenden. Denn bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h legt ein Fahrzeug mehr als 55 Meter pro Sekunde zurück, mit entsprechend starkem Versatz selbst bei geringen Lenkbewegungen. Der Anhalteweg beträgt selbst bei optimaler Fahrerreaktion und günstigen Bedingungen rund 275 Meter (bei bei 130 km/h nur 125 Meter). Bei 200 km/h auf ein Infotainmantsystem zu sehen, stelle daher eine objektiv schwere und subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung dar und lässt dasjenige unbeachtet, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen. Es ist grob fahrlässig. (OLG Nürnberg, Urteil vom 02.05.2019, Az.: 13 U 1296/17)

Verkehrsrecht
1. Vorfahrt im/am Kreisverkehr
2. Dashcams vor Gericht
3. Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw
4. Rettungsgasse bilden ist Pflicht!
5. Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
6. Vorsicht bei Fahrschulwagen
7. Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit
8. Unfall mit Falschparker
9. Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.
10. Handyverstoß
11. Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!
12. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.
13. Die Unfallregulierung sollte man tunlichst einem Anwalt überlassen!
14. Nach Cannabiskonsum – Hände weg vom Lenkrad!
15. Ich bremse auch für Tiere…
16. Rückschaupflicht vor dem Abbiegen gilt auch bei Überholverbot
17. „Lärmschutz“ gilt auch für Elektro-Fahrzeuge
18. Aufgepasst beim Linksabbiegen!
19. Blick aufs Navi bei 200 km/h? Kann teuer werden
20. Schuld war mein Tempomat mit Verkehrszeichenerkennung…
21. Helmpflicht gilt auch für Turban-Träger
22. Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr …
An den Anfang scrollen