Wer mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad fährt, muss zur in der Regel zur MPU. Damit Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen ausgeräumt werden. Wer das (positive) Gutachten nicht rechtzeitig…
Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
Gemäß § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorrang. Das gilt selbst dann, wenn sich die Pkw dort nur im Stop-and-go Modus fortbewegen, der Verkehr also nicht fließt. Laut Urteil des AG Essen vom 20.03.2017 gilt auch in diesem Fall nicht das Reißverschlussverfahren. Ordnet sich der auf die Autobahn auffahrende Pkw-Fahrer also in den zäh fließenden Verkehr ein und kommt es dabei zum Unfall, haftet er allein.
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Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.
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Handyverstoß