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Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem darf die Behörde das FAHRRADFAHREN VERBIETEN.

Hat das VG Gelsenkirchen am 6.6.2018 festgestellt (Az. 7 L 2934/17). Ein Radfahrer wurde im Straßenverkehr mit frischem THC im Blut und einer Blutalkoholkonzentration von 1,21 Promille erwischt. Aufgrund des Cannabis-Alkohol-Mischkonsums entzog ihm die zuständige Behörde nicht nur den Führerschein (Pkw und andere fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge), sondern verbot ihm auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z.B. eines Fahrrads). Dagegen wehrte sich der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht. Unter Verweis auf die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) hielt das…

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Beim Auffahren auf die Autobahn gilt erhöhte Vorsicht!

Denn gem. § 18 Abs. 3 StVO hat auf Autobahnen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt. Laut OLG Hamm gilt das auch, wenn auf der Autobahn Stop-and-go-Verkehr herrscht. Der auf die Fahrbahn Auffahrende hat die Vorfahrt so lange zu beachten, wie auf dem Fahrstreifen ein Mindestmaß an Bewegung herrscht. Nur wenn der Verkehr steht, entfällt die Vorfahrt (der Stehenden). Dann kann sich der Auffahrende in Lücken einfädeln. Dabei hat er trotzdem…

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Handyverstoß

Ein Handy zum Telefonieren zwischen Schulter und Ohr einklemmen stellt eine Benutzung i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO dar. Ob nach alter oder neuer Gesetzeslage. Zum Einklemmen muss das Mobiltelefon vorher gehalten/aufgenommen sowie hinterher wieder abgelegt werden. Damit liegt eine verbotswidrige Nutzung vor. Entschied das AG Coesfeld (Urteil vom 06.02.2018, Az. 3b OWI-89 JS 2030/17-306/17) Nicht vergessen, seit Oktober letzten Jahres drohen dafür 100 € Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

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Mobiles Halteverbot? Erst am vierten Tag darf abgeschleppt werden.

Wer falsch parkt, haftet bei Unfällen mit. Jedenfalls, wenn ein anderer Pkw im Dunkeln mit dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug kollidiert. Urteilte jüngst das OLG Frankfurt am Main. Zwar treffe den fahrenden Pkw-Führer ein überwiegendes Verschulden. Doch wer gegen Parkregeln des ruhenden Verkehrs verstoße (§ 12 StVO oder entsprechende Verkehrszeichen), verhalte sich nicht wie ein Idealfahrer. Der Parksünder hafte dann in Höhe der einfachen Betriebsgefahr, also mit 25 %, wenn Dunkelheit herrschte und…

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Unfall mit Falschparker

Wer falsch parkt, haftet bei Unfällen mit. Jedenfalls, wenn ein anderer Pkw im Dunkeln mit dem verbotswidrig abgestellten Fahrzeug kollidiert. Urteilte jüngst das OLG Frankfurt am Main. Zwar treffe den fahrenden Pkw-Führer ein überwiegendes Verschulden. Doch wer gegen Parkregeln des ruhenden Verkehrs verstoße (§ 12 StVO oder entsprechende Verkehrszeichen), verhalte sich nicht wie ein Idealfahrer. Der Parksünder hafte dann in Höhe der einfachen Betriebsgefahr, also mit 25 %, wenn Dunkelheit herrschte und…

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Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

Schon gewusst? „Drohnen“-Eigentümer sind Halter eines „Luftfahrzeuges“ im Sinne des § 33 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Darum haften sie verschuldensunabhängig für Schäden durch Kollisionen der Drohnen mit Personen oder Sachen. Verschuldensunabhängig bedeutet, Drohnenhalter zahlen auch für Schäden, wenn die Drohne wegen einem leeren Akku abstürzt oder von einer Windböe erfasst wird und in ein Gebäude stürzt. Aus diesem Grund müssen Drohnen mit einer Startmasse von mehr als 0,25 kg vor dem ersten Betrieb an…

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Vorsicht bei Fahrschulwagen

Getreu diesem Motto stieg ein Pkw-Fahrer gleich nach dem Anfahren an der Ampel wieder in die Eisen, weil auf der Fahrbahn vor ihm eine Taube saß. Der hinter ihm befindliche Pkw fuhr auf und wollte seinen Schaden ersetzt haben. Denn gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 StVO darf der Vorausfahrende nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen. Das AG Dortmund lehnte das Begehren des Aufgefahrenen jedoch ab. Dieser habe seinen Schaden allein…

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Vorsicht beim Auffahren auf die Autobahn.

Gemäß § 18 Abs. 3 StVO hat der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorrang. Das gilt selbst dann, wenn sich die Pkw dort nur im Stop-and-go Modus fortbewegen, der Verkehr also nicht fließt. Laut Urteil des AG Essen vom 20.03.2017 gilt auch in diesem Fall nicht das Reißverschlussverfahren. Ordnet sich der auf die Autobahn auffahrende Pkw-Fahrer also in den zäh fließenden Verkehr ein und kommt es dabei zum Unfall, haftet er allein.

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Rettungsgasse bilden ist Pflicht!

Wer bei Unfällen keine Rettungsgasse bildet, strapaziert nicht nur sein eigenes Karma über (das verunfallte Fahrzeug, welches erreicht werden soll, könnte beim nächsten Mal Ihres sein), sondern riskiert seit Oktober 2017 auch erhebliche Geldbußen. Nach neuer Gesetzeslage droht ein Bußgeld von mindestens 200 €, wenn keine Rettungsgasse gebildet wird. Ist auch noch eine Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung Dritter damit verbunden, drohen gar bis zu 320 € sowie ein Fahrverbot für 1 Monat.…

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Vorfahrt beachten-auch bei vielleicht abbiegendem Pkw

Als Wartepflichtiger hat man sich stets der gefahrlosen Fahrt auf die vorfahrtsberechtigte Straße zu versichern. Selbst wenn sich von links ein rechts blinkendes Fahrzeug nähert und dabei seine Geschwindigkeit reduziert. Der Wartepflichtige also vermuten könnte, der vorfahrtsberechtigte Pkw möchte in die Straße einbiegen, aus welcher der Wartepflichtige gerade kommt. Das Vorfahrtsrecht und die Wartepflicht entfallen nach ständiger Rechtsprechung nämlich auch dann nicht, wenn ein Vorfahrtsberechtigter durch missverständliches oder irreführendes Fahrverhalten einen (falschen) Vertrauenstatbestand…

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